"Verehrte Gäste, wir freuen uns auf Sie und Ihre Anfrage"
!!! unsere Zimmer werden bei Ihrer Ankunft und während des Aufenthalts ständig
desinfiziert !!!
Desinfktionsmittel für Hände stehen zur Verfügung
Bei uns steht die Gesundheit und der Schutz unserer Gäste an
erster Stelle. Deswegen denken Sie bitte daran, falls Sie aus einem „Risikogebiet“ anreisen, ein aktuelles, negatives COVID-19-Testergebnis mitzubringen, da wir Sie sonst nicht beherbergen
dürfen.
Denn laut staatlicher Vorgabe dürfen Beherbergungsbetriebe aus Baden-Württemberg keine Gäste aufnehmen, die aus einem Land oder Stadtkreis
innerhalb der Bundesrepublik Deutschland anreisen oder darin ihren Wohnsitz haben, in dem in den letzten sieben Tagen vor der Anreise die Zahl der Neuinfektionen laut der Veröffentlichung des Robert
Koch-Instituts pro 100.000 Einwohner höher als 50 ist, es sei denn sie verfügen über ein aktuelles ärztliches Zeugnis
(Gäste welche im Zeitraum vom 10.01.21 bis 12.09.21 anreisen müssen (wenn Sie nicht geimpft sind) einen negativen Test vorweisen) |
Die Maskenpflicht gilt auch für Gäste in Gaststätten, Restaurants, Bars etc., wenn sie sich nicht am Platz befinden. |
Verantwortliche müssen Besucherinnen und Besucher sowie Kundinnen und Kunden ihrer Einrichtungen bzw. Geschäfte über die Maskenpflicht informieren. |
Es gibt ein Zutritts und Teilnahmeverbot bei Verstoß gegen die Maskenpflicht.Wer aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragenkann,muss dies nun in der Regel durcheine ärztliche Bescheinigung nachweisen.
Wir wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt
Fam. Marlies & Martin Schuppiser